Erstberatung im Familienrecht

Im Rahmen der Erstberatung besprechen wir Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Trennung und Scheidung bzw. bei Beendigung der Lebenspartnerschaft.
Mit diesem Wissensvorsprung gewinnen Sie mehr Lösungskompetenz. So können Sie zum Beispiel unberechtigte Ansprüche früh abwehren.
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Tel. 0331- 740 000 77
So bekommen Sie einen schnellen Überblick über Ihre Situation.


Räumliche Trennung unter Aufrechterhaltung der Ehe oder doch die Scheidung – wo liegen die Vorteile, Nachteile, Chancen und Risiken im Falle Ihrer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft?

Wann ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll und wirksam vereinbart?

Welche Vereinbarungen zu den Kindern (Unterhalt, Umgang etc.) sind sinnvoll und praktikabel.

Damit Sie Ihre Situation in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht besser beurteilen können biete ich Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Erstberatung an.

Kosten der Erstberatung

Sie sind bei den Kosten der Erstberatung durch § 34 Abs. 1 RVG geschützt.

Die Kosten für Verbraucher betragen demnach maximal netto 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (19%=36,10 Euro) und damit 226,10 Euro für ein erstes individuelles Beratungsgespräch, auf dass ich mich gut für Sie vorbereite.
Falls Sie mich anschließend mit ihrer Scheidung etc. beauftragen, rechne ich die Gebühr der Erstberatung auf die weiteren Anwaltskosten an.

Arbeitslose, Geringverdiener und Empfänger von sozialen Leistungen
haben eventuell Anspruch auf Beratungshilfe durch das Amtsgericht. Bitte lassen Sie sich hierzu im Vorfeld einer Terminsvereinbarung von ihrem zuständigen Amtsgericht beraten.
(Amtsgericht Brandenburg –  Tel 03381-39850).

Terminvereinbarung

Rufen Sie mich an unter Tel. 0331- 740 000 77.
Oder nehmen Sie hier Kontakt zu mir auf.