Unterhalt – FamilienunterhaltUnterhalt während der EheTrennungsunterhalt – Ehegattenunterhalt – nachehelicher Unterhalt – Unterhalt unter Lebenspartnern – Kindesunterhalt – Kindergeld

Besteht nach dem Gesetz überhaupt ein Unterhaltsanspruch in 2023 und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Welche Voraussetzungen muss ich persönlich erfüllen?
Wieviel bekomme ich und meine Kinder in welcher Höhe?
Ab wann und in welcher Höhe kann der Unterhalt für welchen Zeitraum geltend gemacht werden? Wie lange muss gezahlt werden; kann der Unterhalt gekürzt werden?

Was passiert wenn der Unterhaltsschuldner (Expartner) nicht leistungsfähig ist, zum Beispiel bei einer persönlichen Insolvenz des Ex-Partners oder bei Arbeitslosigkeit?

Wieviel muss ich bezahlen? Wird überhaupt Geld geschuldet? Und ab wann ist der Unterhaltsempfänger in welchem Umfang zur Erwerbstätigkeit verpflichtet?

Unterhalt 2023:
Im Land Brandenburg sind die vom OLG Brandenburg veröffentlichten „Unterhaltsleitlinien des Brandenburgeischen Oberlandesgerichtes“  als Richtlinie anzuwenden. Für minderjährige Kinder werden sich der Mindestunterhalt 2023 und die Bedarfssätze beim Kindesunterhalt erhöhen.

In welchem Umfang kann von den Unterhaltsleitlinien abgewichen werden? Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit dem Kindergeld, dem Unterhaltsvorschuss und den Kinderfreibeträgen auf der Lohnsteuerkarte? Besteht ein Anspruch auf Kinderzuschlag in 2023?

Wie und von wem sollen die laufenden Kosten nach der Trennung getragen werden. Wie wird die Versorgung der Kinder sichergestellt?
Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit dem Kindergeld, dem Unterhaltsvorschuss und den Kinderfreibeträgen auf der Lohnsteuerkarte?

Grundsätze der steuerlichen Behandlung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt – Unterhalt für 2023 neu berechnen   |    Kontakt


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