Haus und Kredit – bei Trennung und Scheidung – die Scheidungsimmobilie

Haus und Kredit bei Scheidung mit Haus in Brandenburg: wer bekommt das Eigentum am Eigenheim oder Eigentumswohnung –
wer bekommt die Mieterlöse – wer bezahlt den Immobilienkredit bzw. Hauskredit der Scheidungsimmobilie –
Hauskredit Scheidung: wie reagiert die Bank bei Trennung oder Scheidung mit dem Hauskredit auf eine Scheidungsimmobilie?
Ist die Schuldhaftentlassung aus dem Bankkredit für den ausziehenden Partner möglich – oder besser eine Umschuldung?

Familienwohnung und Bankkredit – Regelungen zum Güterstand bzw. Regelungen im Ehevertrag?

Haus und Kredit – wer darf das Eigenheim nutzen und wer trägt die laufenden Kosten wie Grundsteuer,
Instandhaltungsrücklage und örtliche Gebühren. Ist eine Miete zu zahlen.

Rund um die Scheidungsimmobilie, das Nutzungsrecht, die mit der Immobilie verbunden Nutzen, Lasten und Gefahren
gibt es bei Trennung oder Scheidung eine Vielzahl von Fragen zu lösen. Mit einer Restschuld aus der Immobilienfinanzierung
(Bankkredit, Hypothek, Grundschuld) wird es oftmals richtig kompliziert.

Die emotionale Bindung an eine Immobilie verhindert in der ersten Trennungsphase manchmal sachgerechte Lösungen.
Es fehlt oft schwer, wirtschaftliche Realitäten, Emotionen und rechtliche Erfordernisse zur Deckung zu bringen.
Das Thema Familienimmobilie bei Trennung und Scheidung ist ein Schwerpunkt meiner Beratung für Sie.

Spekulationssteuer bei Ehescheidung? – § 23 EStG als Risiko

Wichtiger Tip für grundbuchliche Miteigentümer einer „Familienimmobilie“:
Bitte prüfen Sie den § 23 EStG und den Ablauf der dort genannten Fristen vor dem Hintergrund des Auszugstermins des Ehepartners!
Steuerliche Risiken und Belastungen kommen hier ggf. auf den ausziehenden (grundbuchlich eingetragenen) Miteigentümer zu,
sofern die Immobilie nach Auszug an den Miteigentümer oder extern verkauft wird. Hier gilt es mit kühlem Kopf die Situation zu analysieren und nüchtern zu handeln ….
denn es geht um Ihr Geld.

Sprechen Sie optimalerweise vor Ihrem familienrechtlichen Beratungstermin mit Ihrem Steuerberater,
wenn Zweifel hinsichtlich der Berechnung der Fristen bzw. einer eventuellen steuerfreien Übertragungsmöglichkeit bestehen!
Vermeiden Sie die Risiken der Spekulationssteuer.
In jedem Falle sollten Sie die aus dem § 23 EStG entstehenden Fragen mit Ihrem Steuerberater im Vorfeld eines Verkaufs
oder vor einer innerfamiliären Übertragung der Immobilie klären, um so eine evtl. Steuerlast (Stichwort Spekulationssteuer § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) zu vermeiden.

Erstberatung zur Scheidungsimmobilie, Bankkredit und Nutzungsrecht.


Haben Sie Beratungsbedarf zum Thema „Haus und Kredit – Scheidung mit Haus – Immobilie bei Scheidung – Hauskredit“ im Rahmen einer Erstberatung zum Festpreis?

  • Rufen Sie an…..Telefonkontakt unter Tel: 0331 – 7400 0077 – Rechtsanwältin Bretschneider