Kindergeld 2021 – aktuelle Info

Kindergeld Höhe 2021 monatlich:
219 Euro für das erste und zweite Kind,
225 Euro für das dritte Kind und
250 Euro ab dem vierten Kind.

Bei geringem Einkommen kann ergänzend ein Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden (siehe Erläuterung unten).

Das Kindergeld bekommen Sie nur auf Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur.

Bei der Ermittlungen des Kindesunterhaltes bei Trennung und Scheidung wird das Kindergeld im Rahmen des von den Elternteilen
zu leistenden Kindesunterhaltes jedem Elternteil entsprechend zugerechnet; der reale Geldfluß wird also berücksichtigt.

 

Kindergeld und Unterhalt 2021 sowie der Kinderzuschlag 2021

Sie beantragen das Kindergeld bei der Familienkasse, deren Adressen Sie unten finden.
Die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Familienkasse bei der Arbeitsagentur.
In steuerlicher Hinsicht stellt das Kindergeld eine Vorauszahlung dar, die im Rahmen der Jahressteuererklärung mit den steuerlich anzusetzenden Kinderfreibeträgen abgeglichen wird.
Kindergeld gibt es grundsätzlich für das Kind bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Das Kindergeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Stellen Sie Ihren Antrag umgehend, da seit 2018 das Kindergeld rückwirkend nur noch für sechs Monate gewährt wird (zuvor 4 Jahre).
Das Kindergeld wird bei der Ermittlung des Kindesunterhalts 2021 bei jedem Kind entsprechend dem Geldfluß zugeordnet.

Kinderzuschlag Brandenburg 2021

Bei geringem Einkommen berufstätiger Eltern gibt es den Kinderzuschlag.
Den Kinderzuschlag in Höhe bis zu 205 Euro können Sie für ihre Kinder beantragen, wenn Ihr Arbeitseinkommen
– oberhalb von 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Elternpaare liegt und
– andererseits unterhalb der Höchsteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag liegt.

Mit diesem Link finden Sie einen kostenlosen Kinderzuschlagsrechner.
Den Zuschlag bekommen Sie nur auf Antrag bei der Familienkasse Berlin-Brandenburg (Umgangssprachlich: Kindergeldstelle Brandenburg).
Mit diesem Link können Sie den Antrag für 2021 bei der Familienkasse der Arbeitsagentur elektronisch einreichen.

 


Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt

Die Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt in familienrechtlicher Hinsicht ist abhängig vom Kindesalter.

Kindergeldanspruch
2021 2022
1. und 2. Kind jeweils 219 €
3. Kind jeweils 225 €
ab 4. Kind jeweils 250 €
Kinderfreibetrag 2021 (steuerlich) 5.460 Euro
(2.730 € je Elternteil)
Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf 2021 2.928 Euro
(1.464 Euro je Elternteil).

Familienkasse Potsdam > zur Beantragung von Kindergeld
Schlaatzweg 1, 14473 Potsdam – Tel: 0800 / 4 5555 30
Die Familienkasse Potsdam ist zuständig für Potsdam, die Stadt Brandenburg, das Umfeld wie z.B. Kloster Lehnin, Bad Belzig, Groß Kreutz und das Umland wie zum Beispiel den Kreis Potsdam-Mittelmark.

Die weiteren Familienkassen in Brandenburg
(Cottbus, Frankfurt-Oder, Neuruppin) finden Sie mit diesem Link.

Unterhaltsberechnung 2021 mit Berücksichtigung von Kindergeld

Brauchen Sie Rat und Tat bei der Berechnung des Unterhaltes bzw. des Kindesunterhaltes? Unterhaltsberechnungen sind Teil meiner Beratung im Familienrecht.

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