Scheidung Bad Belzig, Brück (Region)

Denken Sie über eine Scheidung nach – Trennung oder Scheidung Bad Belzig – Familienrecht Bad Belzig?
Wussten Sie, dass die Scheidung beim Familiengericht nur wirksam über einen Rechtsanwalt beantragt werden kann?
Sie brauchen also einen guten Scheidungsanwalt bzw. eine Scheidungsanwältin.

Wohnen Sie und ihre minderjährigen Kinder in der Region Bad Belzig, Borkheide, Borkwalde, Brück oder Golzow? Voraussichtlich ist das Familiengericht am Amtsgericht der Stadt Brandenburg für Sie zuständig.

Ich bin im Familienrecht spezialisiert; andere Rechtsgebiete betreue ich nicht.
Ich bin bei den Amtsgerichten bzw. Familiengerichten der Stadt Brandenburg und in Potsdam tätig, wo Sie auch mein Büro finden. Rufen Sie mich an unter Tel: 0331- 740 000 77.  |  Kontakt

Schnelle Scheidung Bad Belzig, Brück, Borkwalde, Borkheide oder Golzow

<strong>Schnelle Scheidung Bad Belzig oder Brück - Erfolgsvoraussetzungen</strong>
Wer darf den Scheidungsantrag stellen
Jeder der Ehegatten kann die Scheidung beantragen. Nach den gesetzlichen Regeln (§114 FamFG) ist der Scheidungsantrag stets durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) einzureichen. Scheidung Bad Belzig, Borkheide, Borkwalde, Brück
Welches Familiengericht ist bei Ihrer Scheidung örtlich zuständig
Entscheidend für örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts ist in der Regel zunächst der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder!
Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts (Amtsgericht) im Scheidungsfall richtet sich nach § 122 FamFG.
Für den Aufenthaltsort Bad Belzig, Brück, Borkwalde, Borkheide oder Golzow ist das Familiengericht am Amtsgericht der Stadt Brandenburg zuständig.
(Weitere Orte rund um Bad Belzig und Brück mit regionaler Zuständigkeit des Familiengericht Stadt Brandenburg finden Sie ganz am Ende der Webseite)

Prüfschema zur Ermittlung des zuständigen Gerichts (in dieser absteigenden Rangfolge):
>> Ausschließlich zuständig ist:

  1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
  3. das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn ein Ehegatte bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  4. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  5. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  6. das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.
Meine Aufgaben
Als Anwältin im Familienrecht prüfe ich für Sie alle Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung, denn hierbei sind im Vorfeld umfangreiche Dinge zu beachten. Insbesondere was minderjährige Kinder und eine im Eigentum befindliche Immobilie oder die Familienwohnung angeht. Ihren Scheidungsantrag werde ich für Sie bei dem örtlich zuständigen Familiengericht einreichen und Sie umfassend bei der fairen Trennung und Ihrer schnellen Scheidung und den damit verbundenen familienrechtlichen Angelegenheiten beraten (Scheidung Bad Belzig, Brück).
Wann kann die Scheidung beantragt werden (Antrag auf Scheidung der Ehe oder Lebenspartnerschaft)
Die Voraussetzung für Ihren Scheidungsantrag ist wie folgt geregelt:
(§ 1565 BGB – Scheitern der Ehe)

  1. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
  2. Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

(§ 1566 BGB – Vermutung für das Scheitern):

  1. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
  2. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

(§ 1567 BGB – Getrenntleben):

  1. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
  2. Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.

Im Regelfall gilt für die einvernehmliche Scheidung: Die Ehegatten müssen also seit einem Jahr getrennt leben bzw. keine häusliche Gemeinschaft mehr führen.

Welche Unterlagen sind für ein Scheidungsverfahren (mindestens) notwendig
  • Mindestens Heiratsurkunde bzw. Stammbuch im Original oder in beglaubigter Kopie
  • Mindestens die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare für den Versorgungsausgleich (Fragebogen des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich)
  • Mindestens die Vollmacht für mich als Ihre Rechtsanwältin
  • Sofern vorhanden: Eheverträge und/oder (notarielle) Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Sofern vorhanden: Regelungen zwischen den Ehegatten über Kindschaftssachen (z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht), den Unterhalt, den Versorgungsausgleich, die Ehewohnung nebst Hausrat bzw. Inventar und ggf. andere Vereinbarungen der Ehegatten
  • Je nach Einkommen das ausgefüllte und unterzeichnete amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe

Im Falle einer streitigen Scheidung kann zusätzlich die Vorlage weiterer Unterlagen beim Familiengericht erforderlich werden.

Wie läßt sich die Scheidung konkret beschleunigen

Wie sich die Scheidung in Ihrem konkreten Falle beschleunigen läßt und mit welchen Mindestfristen Sie rechnen müssen, erfahren Sie nach meiner Analyse Ihrer Situation im Rahmen der Erstberatung (Erstberatung zum Festpreis). Dort stellen wir grundsätzlich die Weichen für eine schnelle Scheidung. Allerdings bedarf es dabei in gewissem Umfang der Mitwirkung des Ex-Partners.

Was kostet der Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren
  • Die Kosten des Scheidungsverfahrens hängen zum Beispiel von der Höhe Ihres Einkommens ab.
  • Trägt Ihre Rechtsschutzversicherung (Teile) der Anwaltskosten? Befragen Sie Ihren Vertrag oder Ihren Versicherungsmakler
  • Kleines Einkommen, Arbeitslos, Geringverdiener oder Empfänger staatlicher Leistungen?
    Auch im Scheidungsfall gibt es bei kleineren Einkommen staatliche Hilfe zur Tragung der Gerichts- und Anwaltskosten im Scheidungsfall.
    Eventuell haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe durch das Amtsgericht. Je nach Einkommen wird ein Zuschuß oder ein Darlehen gewährt.
    Im Internet finden Sie unter www.pkh-rechner.de einen kostenlosen Rechner, der Ihre Ansprüche auf Verfahrenskostenhilfe überschlägig ermittelt.
    Bei kleineren Einkommen lassen Sie sich bitte im Vorfeld einer Terminsvereinbarung von ihrem zuständigen Amtsgericht zum Thema Verfahrenskostenhilfe beraten (Amtsgericht Brandenburg, Tel. 03381/398500)
  • Die Höhe der voraussichtlichen Scheidungskosten können wir auf der Basis Ihrer Daten (Einkommen, Unterhalt, Vermögen etc.) im Rahmen einer Erstberatung (Erstberatung zum Festpreis) bei mir gemeinsam ermitteln.
  • Auch eine Ratenzahlung der Anwaltskosten im Scheidungsverfahren können wir so vereinbaren.
Online-Scheidung Bad Belzig, Borkheide, Borkwalde, Brück, Golzow

Ich empfehle Ihnen einen Beratungstermin „Auge in Auge“ in meiner Kanzlei in zentraler Lage von Potsdam (Nähe Amtsgericht). Dies vereinfacht und beschleunigt Ihre Scheidung deutlich . Anschließend wickeln wir die weitere Scheidung zügig online unter Einsatz von Telefon, E-Mail und Internet ab.

Kontakt zur Rechtsanwältin Bretschneider

Heike-Maria Bretschneider |  Rechtsanwältin im Familienrecht
Schopenhauer Straße 19a (Villa Persius)
14467 Potsdam
E-Mail: Bretschneider-familienrecht-potsdam@web.de  | Tel: 0331 – 74 0000 77

Anreise PKW= Über die Autobahn und die Nuthe-Schnellstraße nach Potsdam ist meine Kanzlei schnell und zentral zu erreichen.


Haben Sie Beratungsbedarf zum Thema „Scheidung Bad Belzig, Brück (Region)“.

  • Rufen Sie an…..Telefonkontakt unter Tel: 0331 – 7400 0077 – Rechtsanwältin Bretschneider

Ortsliste Region Bad Belzig, Brück, Borkheide, Borkwalde - Zuständigkeit Familiengericht Brandenburg

Die Stadt Bad Belzig mit dem Gemeindeteil Weitzgrund und den Ortsteilen Bergholz, Borne, Dippmannsdorf, Fredersdorf, Groß Briesen mit dem Gemeindeteil Klein Briesen, Hagelberg mit dem Gemeindeteil Klein Glien, Kuhlowitz mit dem Gemeindeteil Preußnitz, Lübnitz, Lüsse, Lütte, Neschholz, Ragösen, Schwanebeck und Werbig mit den Gemeindeteilen Egelinde, Hohenspringe und Verlorenwasser. Dazu kommen die Wohnplätze Bullenberg, Forsthaus Rothebach, Grützdorf, Kleesenmühle/Obermühle, Neue Mühle, Ölschlägers Mühle, Röderhof, Springbachmühle, Waldsiedlung, Wenddoche und Wühlmühle.

Weiterhin der Ort Brück mit den Ortsteilen Baitz, Neuendorf, Brück-Ausbau, Gömnigk, Stromtal, Trebitz, Wiesenau.

Die Orte Borkheide und Borkwalde und der Ort Golzow (14478).


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