Kinder im Familienrecht – Scheidung mit Kind – Kindesunterhalt

Sind Kinder im Haus? Die Elternschaft besteht bei Scheidung fort.

Wie also sollen Kindesumgang und Umgangsrecht sinnvoll geregelt werden? Wechselmodell oder Besuchsregelung?

Wie hoch ist der Kindesunterhalt 2023.
Wie soll der Unterhalt (Kindesunterhalt) finanziert werden?
Welcher Elternteil hat welchen Anteil zu tragen?
Wem steht das Kindergeld zu?
Wann und wie kann der staatliche Unterhaltsvorschuss für das minderjährige Kind in Anspruch genommen werden?

Wie soll das Sorgerecht für die Kinder ausgestaltet werden?


Kindergeld oder Kinderfreibetrag 2023 – die Beträge

Das Kindergeld 2023 beträgt monatlich

  • 250 Euro für das erste und zweite Kind,
  • 250 Euro für das dritte Kind und
  • 250 Euro ab dem vierten Kind.

Kindergeld gibt es grundsätzlich für das Kind bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Das Kindergeld ist bei der Kindergeldkasse zu beantragen, die bei der Arbeitsagentur angesiedelt ist.

Kinderzuschlag Höhe 2023:
Bei geringem Einkommen berufstätiger Eltern gibt es den Kinderzuschlag.
Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Kindergeldkasse (Arbeitsagentur).
Mit diesem Link finden Sie einen Kinderzuschlagsrechner.


Unterschied Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge (Kinderfreibetrag) bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern die Freibeträge oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind (Günstigerprüfung).


Unterhaltsvorschuss 2023

Mit dem Unterhaltsvorschuss unterstützt der Staat Alleinerziehende und Kinder, wenn das andere Elternteil nicht oder unregelmäßig Unterhalt zahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder.

  • Kind bis 5 Jahren bis zu 187 Euro monatlich.
  • Kind von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro monatlich.
  • Kind von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro monatlich.
    > In diesem Alter ist die Mitarbeit des erziehenden Elternteils erforderlich.
  • Details erfahren Sie bei Ihrem Jugendamt.
  • Bitte klären SIe in diesem Falle auch den Bezug von Kindergeld und Kinderzuschlag.

 

Krankenversicherung der Kinder bei Scheidung

Bitte prüfen Sie, ob sich hinsichtlich der Krankenversicherung für Ihre Kinder Handlungsbedarf ergibt (private Krankenversicherung – gesetzliche Krankenversicherung (Familienversicherung) und klären Sie ggf., wer die Krankenversicherungskarten und Impfpässe der Kinder verwahrt.

 

Infotool Familie – Zuschüsse

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf der Webseite „Infotool Familie“ eine App bereit,
mittels derer Sie in wenigen Schritten Sie Ihre Ansprüche auf Familienleistungen oder -hilfen ermitteln können.