Unterhaltsanspruch 2023 aktuell ermitteln

Als Familienanwältin ermittle ich den Unterhalt, der dem Expartner oder den Kindern zusteht.

Dabei berücksichtige ich einerseits die für Brandenburg anzuwendenden aktuellen Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Brandenburg, die im Sinne einer Leitlinie -also nicht als unabänderlicher Fixbetrag- zu betrachten sind.

Eventuell hat der Unterhaltsgläubiger (Anspruchsteller) noch einen besonders zu berücksichtigenden Bedarf.

 

Unterhaltsanspruch prüfen

Für den Unterhaltsschuldner prüfe ich die Höhe des geltend gemachten Anspruchs unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit.

Wenn der Unterhaltsschuldner den von Ihm geschuldeten Kindesunterhalt nicht zahlt unterstütze ich den Unterhaltsgläubiger bei der Beantragung öffentlicher Mittel.

 

Unterhaltsanspruch anpassen

Gelegentlich ist der Unterhaltsanspruch anzupassen; nach oben oder unten.

Hier bin ich für den Unterhaltsschuldner oder den Unterhaltsgläubiger im Rahmen der Berechnung der neuen Beträge tätig.

 

Unterhalt im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung regeln

Im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Unterhalt inhaltlich, der Höhe nach und dem Zeitlauf nach (Befristung) geregelt werden.
Eine Dynamisierung läßt sich vereinbaren. Im Rahmen einer notariellen Urkunde kann eine Titulierung des Unterhalts erfolgen.


Haben Sie Beratungsbedarf zum Thema „Unterhaltsanspruch 2023 prüfen – Ehegattenunterhalt – Trennungsunterhalt – Kindesunterhalt“.

  • Rufen Sie an…..Telefonkontakt unter Tel: 0331 – 7400 0077 – Rechtsanwältin Bretschneider